FINMA-Gewitter: Selbstregulierung in Gefahr?
Die Finanzmarktaufsicht FINMA brandmarkt jüngst die Termsheets vieler Emittenten als ungenügend beim Anlegerschutz. Gewisse Punkte der Kritik sind berechtigt, doch sollte die effiziente Selbstregulierung des Schweizer Derivatmarktes jetzt keinesfalls geopfert werden.
von Martin Raab und Daniel Manser
Der Profi kennt sie zur Genüge, der «Durchschnittsanleger» hat sie wahrscheinlich auch schon vor Augen gehabt: Termsheets. Für jedes in der Schweiz herausgegebene Strukturierte Produkt bedarf es eines sog. vereinfachten Prospekts. Diese Dokumentation – im Fachjargon als Termsheet bezeichnet – umfasst laut Gesetzgeber in einem genormten Schema die wesentlichen Produktmerkmale und zeigt die damit verbundenen Chancen und Risiken klar auf. Der Anleger soll mithilfe des Termsheets verstehen, welche Charakteristika das jeweilige Produkt konkret besitzt.
Vielfältige Kritikpunkte
Vor Kurzem sorgte eine Untersuchung der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA in Sachen Termsheets für ein grollendes Gewitter in der Derivatbranche. Im Rahmen eines bereits durch die Lehman-Pleite 2008 ausgelösten Projekts nahm die Behörde insgesamt 98 vereinfachte Prospekte sowie weitere Verkaufsunterlagen von Strukturierten Produkten unter die Lupe. Das Urteil der Überwachungsbehörde fiel harsch aus: «Die meisten Prospekte und Verkaufsunterlagen von Strukturierten Produkten sind zu wenig verständlich, zu umfangreich und nicht einheitlich gegliedert», hiess es aus Bern. Hinzu käme, dass «die Verkaufsunterlagen uneinheitlich gegliedert sind, was die Produktvergleichbarkeit erschwert». Ein weiterer Kritikpunkt ist die Sprache, viele Prospekte seien nur in Englisch verfügbar. Auch die oft fehlende Kostentransparenz sei nachzubessern. «Wir üben keine Pauschalkritik, sondern kommen aufgrund einer repräsentativen Stichprobenkontrolle zum Schluss, dass die Prospekte zwar die gesetzlichen Mindestanforderungen einhalten, den Anleger aber nicht ausreichend schützen», sagt Tobias Lux, Mediensprecher der FINMA. Alles in allem haben bei der stichprobenartigen Kontrolle nur zwei von elf untersuchten Anbietern die Vorstellungen der FINMA erfüllt. «Wir plädieren daher für eine einheitliche Struktur der Prospekte, die dem Anleger einen echten Vergleich der relevanten Kernkriterien vereinfacht», so Lux.
FINMA-Kritik im Überblick
Worum geht es?
Nach einer Stichprobenkontrolle, kommt die FINMA zum Ergebnis, dass Käufer von Strukturierten Produkten nicht genügend geschützt seien. Die meisten Prospekte und Verkaufsunterlagen von Strukturierten Produkten sind «zu wenig verständlich», «zu umfangreich» und «nicht einheitlich gegliedert».
Was droht der Derivat-Branche jetzt?
Gemäss FINMA «ist nicht davon auszugehen, dass der Kundenschutz durch Bemühungen der Branche gestärkt wird. Ein erhöhter Schutz kann nur über die Gesetzes- oder Verordnungsstufe eingeführt werden.». Im Klartext: Die Selbstregulierung bei den vereinfachten Prospekten könnte bald vorbei sein – und ein Muster-Termsheet wird dann national verbindlich für alle Emittenten.
Umfassende Antworten des SVSP
Noch am gleichen Tag der FINMA-Veröffentlichung nahm der Schweizerische Verband für Strukturierte Produkte (SVSP) Stellung zu den Kritikpunkten: «Der SVSP ist der Ansicht, dass sich die geltenden aufsichtsrechtlichen Regelungen und deren Konkretisierung mittels Selbstregulierung bewährt haben», stellte Verbandspräsident Daniel Sandmeier klar. Zwar sei der Verband «gewillt, den Anlegerschutz im Rahmen der bestehenden Vorschriften weiter zu verbessern». Dazu möchte die Interessenvertretung mit der Schweizerischen Bankiervereinigung und der FINMA kooperieren. Gleichwohl pocht der SVSP auf die Selbstregulierung des Marktes. Zudem unterstreichen Sandmeier sowie Verbandsgeschäftsführer Jürg Stähelin die positiven Erkenntnisse aus der Untersuchung. Beispielsweise würden «Emittenten und Vertreiber die Anleger grösstenteils vollständig über die bedeutenden Risiken von Strukturierten Produkten aufklären», so Stähelin. Dennoch nimmt der Branchenverband SVSP den FINMA-Bericht und die enthaltene Kritik ernst. «Wir werden uns zusammen mit den Mitgliedern darum bemühen, die Verständlichkeit der vereinfachten Prospekte weiter zu erhöhen», unterstreicht Sandmeier.
Verbesserungen notwendig
Einige Punkte der FINMA-Kritik erscheinen berechtigt. Zwar wurde in Sachen Vergleichbarkeit schon sehr viel getan – alle Anbieter ordnen ihre Produkte mittlerweile klar und nachvollziehbar nach der «Swiss Derivative Map»
ein –, doch in Anzeigen und Publikationen verwenden viele Institute nach wie vor hauseigene Bezeichnungen und Produktbegriffe, die teilweise abenteuerlich komplex klingen. Auch in punkto Kostentransparenz hat die Derivat-Branche Nachholbedarf. So kann durchaus vertreten werden, dass Vertriebsgebühren bei Strukturierten Produkten dem Anleger auf Wunsch kommuniziert werden müssen. Eine ähnliche Regelung besteht bereits im Fondsvertrieb, obwohl in diesem Geschäft, anders als bei Derivaten, der Grossteil der Gebühren an die Banken und Vermögensverwalter mittels Bestandsprovisionen vergütet werden. Die Höhe dieser Provisionen kennen die Fondsanleger allerdings nur selten. In Sachen Sprache bemängelt die FINMA zu Recht die teils englische Eintönigkeit. Andererseits bieten bei genauem Hinsehen die marktführenden Banken Termsheets in bis zu vier verschiedenen Sprachen an. Wer als Finanzhaus in der Schweiz Produkte für den Retailmarkt emittiert und kein Termsheet oder zumindest eine Produktbeschreibung in einer der Landessprachen anbietet, muss sich selbst nach dem lokalen Gespür fragen.
Deutsche Aufsicht bläst ins selbe Horn
Ähnlich wie bei der FINMA sieht man die Dinge in Sachen Produktinformationen in Deutschland. Die dortige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hat ebenfalls eine repräsentative Stichprobe bei den national tätigen Emittenten von Strukturierten Produkten durchgeführt. Im Unterschied zur Schweiz gibt es dort bereits sehr enge Vorschriften und Richtlinien in Sachen Emissionsdokumentation. So ist seit 1. Juli 2011 das «Produktinformationsblatt» (PIB) in Deutschland für alle Finanzanlagen Pflicht, die als Wertpapier gelten. Doch führt diese extrem hohe Regulierungsdichte offenbar nur bedingt zum Optimalzustand. «Wir sehen, dass der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck des neuen Informationsblattes, in vielen Fällen noch nicht erreicht wird», so Karl-Burkhard Caspari, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht in Frankfurt. Die Auswertung seiner Behörde zeigte zudem, dass viele Informationsblätter nur schwer oder gar nicht verständliche Formulierungen enthielten. Ingesamt lässt das Timing der deutschen Veröffentlichung – ebenfalls im Dezember 2011 – auf ein konzertiertes Vorgehen mit der FINMA schliessen.
Dunkle Wolken auch aus Brüssel
In Brüssel gehen pünktlich zum Jahresbeginn auch die Beratungen zur monströsen Finanzmarktregulierung und dem Projekt «PRIP» (Packaged Retail Investment Products) weiter. Ab 2013 soll es für alle in der EU vertriebenen Finanzprodukte ein vordefiniertes Termsheet geben. Dort sollen Chancen und Risiken vereinheitlicht dargestellt werden. Die FINMA-Kritik könnte daher ein möglicher Auftakt für die Adoption gewisser EU-Regelungen für den Schweizer Finanzmarkt sein. Die Entscheidungen in Brüssel würden die hiesige Derivatbranche entsprechend heftig beeinflussen. Für Bauchschmerzen ganz anderer Art sorgen unterdessen Stimmen aus dem EU-Parlament. In einer aktuellen Umfrage unter EU-Parlamentsabgeordneten spricht sich die Mehrheit für ein vollständiges Vertriebsverbot komplexer Strukturierter Produkte innerhalb der EU aus (siehe Grafik). Bankenvertreter und Lobbyisten stehen diesem Regulierungswahn zunehmend hilflos gegenüber.
Telefonbuchstarke Prospekte die Lösung?
Mit Blick auf die Schweiz könnte ein «Zuviel» an Vorschriften bei den Anlegern mehr Schaden anrichten als Nutzen stiften. Schliesslich hat sich die Selbstregulierung hierzulande bisher bezahlt gemacht. So konnte sich der Schweizer Markt zur weltweiten Nummer eins beim verwalteten Volumen in Strukturierten Produkten entwickeln – «mitunter wohl auch, weil der aus Brüssel kommende EU-Regulierungswahnsinn die EU-Finanzmärkte in ihrer Dynamik und Innovationskraft hemmt bzw. in Zukunft noch viel mehr hemmen wird», wie Dr. Christoph Steiner, Rechtsanwalt bei Naegeli & Partner Rechtsanwälte AG, meint. In der EU müssen sich Anleger beim Kauf von üblichen Finanzprodukten inzwischen durch einen Wust von formalisierten Informationsblättern und Beipackzetteln kämpfen. So wurde beispielsweise erst kürzlich eine Produktserie einer deutschen Bank von einem Basisprospekt mit über 2‘000 Seiten begleitet. Ob damit ein effizienterer Markt mit mehr Transparenz geschaffen wird, ist fraglich. Und ob damit der private Anleger besser geschützt ist, muss ebenfalls stark bezweifelt werden. Die geltende Schweizer Gesetzgebung und Rechtsprechung geht, im Gegensatz zu derjenigen in der EU, von einem mündigen Anleger aus, der seine Anlage-Entscheide durchaus nachvollziehen kann. Es wäre ein Rückschritt, wenn hierzulande von diesem Grundsatz Abstand genommen würde. Aktuell ist mehr denn je gesundes Augenmass gefragt – für die Branche selbst und auch aufseiten der Aufsicht. Gemeinsam lässt sich letztlich mehr für die Schweizer Anleger erreichen und die internationale Spitzenposition im Markt für Strukturierte Produkte erfolgreich verteidigen.
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