Wie sicher ist das Geld bei Schweizer Banken?
Zur Sicherung unseres Ersparten wurde die Einlagensicherung eingeführt. Gelder auf Konti zählen bis zu einem Maximalbetrag pro Einleger als privilegierte Forderungen. Wer hat’s erfunden? Nicht die Schweiz.
von Kristina Fischer und Serge Nussbaumer
Die nicht abreissenden Schlagzeilen über Staatsverschuldungen, Notkredite und die generellen Entwicklungen im Euroraum führen dazu, dass sich auch viele Schweizer Bankkunden Sorgen machen: Ist es möglich, dass die Krise eine Schweizer Bank in den Abgrund reisst? Ist unser Geld auf den Schweizer Banken sicher? Schauen wir kurz zurück: Am 3. Oktober 1991 fand in der Schweiz der letzte Konkurs einer Schweizer Bank statt – die Spar- und Leihkasse Thun, die sich mit Immobilienrisiken übernommen hatte. Dieser Konkurs war der erste Praxistest der 1984 eingeführten Einlagensicherung. Und sie funktionierte. Ein weiterer Fall, bei dem die Einlagensicherung ihre Wirkung zeigte, war der Konkurs der Genfer Zweigniederlassung der isländischen Bank Kaupthing im Oktober 2008.
Was ist die Einlagensicherung?
Was passiert im Falle eines Bankkonkurses? Der Konkursverwalter ermittelt alle ausstehenden Forderungen der Gläubiger und legt die Reihenfolge fest, in der die Gläubiger ihr Geld erhalten. Bei diesem Kollokationsplan werden CHF 100'000 pro Einleger als «privilegiert» behandelt, d.h. sie werden vor den Forderungen der übrigen Gläubiger befriedigt. Mit dem Einlagensicherungssystem wird sichergestellt, dass diese privilegierten Einlagen auch dann ausbezahlt werden, wenn das Vermögen der konkursiten Bank nicht mehr ausreicht. In diesem Fall würden die übrigen Banken, die sich der Einlagensicherung angeschlossen haben, für den Fehlbetrag einspringen. Die Banken müssen allerdings nicht mehr als CHF 6 Mrd. beisteuern. Mit dieser Systemobergrenze möchte man verhindern, dass der Konkurs einer Bank andere Banken mit in den Ruin reisst. Geht Ihre Bank in Konkurs, bei der Sie ein Lohn-, ein Sparkonto sowie ein Wertschriftendepot unterhalten, so sind die Wertschriften, mit Ausnahme der von der eigenen Bank herausgegebenen Kassenobligationen, nicht betroffen. Die Kontostände der beiden Konti und allfällige Gelder in Kassenobligationen werden summiert. Maximal CHF 100'000 gehören zu den privilegierten Forderungen, die innerhalb dreier Monate ausbezahlt werden, sofern die Obergrenze von CHF 6 Mrd. nicht erreicht wird. Der allfällige Restbetrag wird im ordentlichen Konkursverfahren ermittelt.
Wie relevant ist die Obergrenze der CHF 6 Mrd.?
In der gerade veröffentlichen Liste der weltweit systemrelevanten Banken figurieren auch unsere beiden «Grossen». Faktisch können wir diese als Konkurskandidaten streichen. 21 der 24 Kantonalbanken verfügen über eine unbeschränkte Staatsgarantie. Die drei anderen besitzen eine beschränkte oder keine Staatsgarantie. Doch auch hier besteht eine moralische Verpflichtung des jeweiligen Kantons. Die Raiffeisenbanken sind genossenschaftlich organisiert. Die Regionalbanken und Sparkassen schliesslich fallen mit ihren gesamten Kundengeldern unter die Obergrenze.
Wo steht die Schweiz im Vergleich?
Ein Vergleich mit den relevanten Finanzplatzkonkurrenten der Schweiz zeigt, dass deren Sicherungssysteme in Form von Sicherungsfonds aufgesetzt sind, d.h. sie halten Guthaben zur Sicherung der Einlagen, während die Mitgliedsbanken der Schweizer Einlagensicherung erst im Konkursfall Gelder zur Verfügung stellen müssen. Die Höhe der Einlagensicherung, wie die Grafik zeigt, variiert. Werden in Europa gut USD 110'000 der Einlagen besichert, sind es in den USA USD 250'000 und in Singapur lediglich USD 40'000.
Kein Problem also?
Mit der Einlagensicherung sind wir in der Schweiz in einer komfortablen Lage. Hinzu kommen der sogenannte „Swiss finish“ des Basel III Abkommens und die Erkenntnis einer Grossbank, doch etwas weniger forsch im Investmentbanking aufzutreten. In diesem aktuellen Umfeld stellt sich die Frage, ob das Geld bei einer Schweizer Bank sicher ist, nicht. Wenn man sich jedoch vor Augen führt, wie stark der Bankenplatz in den letzten Jahren in Bewegung geraten ist, greift es dennoch etwas zu kurz, nur das aktuelle Umfeld zur Beurteilung heranzuziehen. Einverleibungen und Übernahmen sind aktueller denn je. Und diese neuen Gebilde gilt es immer wieder zu prüfen.
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