AGBs

  1. Geltungsbereich der AGB
    1. Die vorliegenden AGB gelten für alle Dienstleistungen, Produkte, Werbemassnahmen, Systeme und Datenströme (nachfolgend zusammenfassend «Dienstleistungen» genannt) der payoff Media AG, c/o Treforma AG, Schiffbaustrasse 2, 8005 Zürich, für alle in diesen Dienstleistungen enthaltenen, nationalen und internationalen Markt-, Wertschriften- und Verwaltungsdaten, insb. Stamm- und Ereignisdaten, Bewertungs- und historische Kurse (nachfolgend zusammenfassend «Finanzinformationen» genannt), welche die payoff Media AG gegenüber dem Kunden erbringt. Börsen und andere Datenquellen werden nachfolgend als «Datenlieferanten» bezeichnet. 
    2. Es gelten die AGB in der gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
    3. Für einzelne Dienstleistungen gelten zudem «Besondere Bedingungen», die jeweils im Vertrag aufgeführt sind. Bei Widersprüchen zwischen Bestimmungen der AGB und den «Besonderen Bedingungen» gehen Letztere vor.
    4. Von den AGB abweichende, anderslautende Vertragsbedingungen, namentlich auch solche, welche der Kunde zusammen mit der Vertragsannahme für anwendbar erklärt, haben nur Gültigkeit, wenn und soweit sie von der payoff Media AG ausdrücklich und in schriftlicher Form akzeptiert worden sind.
  2. Art, Inhalt und Umfang der Dienstleistung
    1. Die payoff Media AG erbringt die im Vertrag aufgeführten Dienstleistungen. Deren Art, Inhalt und Umfang sind in separaten Manuals, Dokumentationen oder technischen Spezifikationen beschrieben, die jeweils einen integralen Bestandteil des Vertrages bilden.
    2. Die payoff Media AG verpflichtet sich, Werbemittel gemäss Abmachungen in der Buchungsvereinbarung zu schalten und, wo technisch möglich, zu verlinken. Monatlich gebuchte Werbebanner werden Interesse wahrend für den Kunden geschaltet. Der Kunde erhält bei den Anzeigetagen und der Platzierung ein Mitspracherecht, das nach Möglichkeit und Verfügbarkeit umgesetzt wird.
  3. Nutzung der Dienstleistung
    1. Jede Nutzung der von der payoff Media AG erbrachten Dienstleistungen auf andere Art und zu anderen Zwecken als im Vertrag vereinbart bedarf vorgängig der schriftlichen Zustimmung der payoff Media AG.
    2. Der Kunde hat der payoff Media AG jeden Schaden (einschliesslich entgangenem Gewinn) vollumfänglich zu ersetzen, der durch die Nichteinhaltung der in Ziff. 3.1 enthaltenen Verpflichtung entsteht.
    3. Der Kunde anerkennt, dass die Nutzung, Auswertung und Interpretation der ihm übermittelten Finanzinformationen entsprechende Fachkenntnisse sowie die Fähigkeit zur Beurteilung von solchen Finanzinformationen erfordern. Er ist für allfällige, aufgrund dieser Finanzinformationen erstellten Empfehlungen, Meinungen, Prognosen oder getroffenen Handlungen oder Massnahmen alleine verantwortlich, und zwar unabhängig davon, ob er diese Finanzinformationen selbst auswertet oder dies – befugter- oder unbefugterweise – einem Dritten überlässt.
    4. Lässt der Kunde von der payoff Media AG gelieferte Daten durch Dritte verarbeiten, was der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der payoff Media AG bedarf, so hat der Kunde in jedem Fall dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen dieser Ziffer durch den Dritten eingehalten werden. Dazu hat der Kunden dem Dritten die gleichen Vorgaben und Pflichten aufzuerlegen. Der Kunde haftet gegenüber der payoff Media AG für Handlungen des Dritten wie für eigene.
    5. Sofern Datenlieferanten der payoff Media AG die Lieferung bzw. Weitergabe von Finanzinformationen an einen Kunden vorübergehend oder permanent einstellen oder ausschliessen, ist die payoff Media AG im Verhältnis zu diesem Kunden berechtigt, die Lieferung entsprechend unverzüglich einzustellen.
  4. Nachträgliche Änderungen der Dienstleistung
    1. Die payoff Media AG ist jederzeit berechtigt, die Sende- und Lieferzeiten sowie die Übermittlungsgeschwindigkeiten und Protokolle der Dienstleistungen, das Datenformat sowie den Inhalt des Datenumfanges nach eigenem Ermessen zu ändern. Solche Änderungen sind dem Kunden nur dann mitzuteilen, wenn sie auf Kundenseite einen Anpassungsaufwand (z.B. Programmierung, Systemerweiterung) erfordern. Die Mitteilungen der payoff Media AG haben innert angemessener Frist im Voraus zu erfolgen und können über die bestehenden Dienstleistungen bekannt gegeben werden.
    2. Der Kunde ist allein für die Vornahme der erforderlichen Anpassungen verantwortlich. Die payoff Media AG wird den Kunden in angemessenem Umfang durch die Zurverfügungstellung von verfügbaren Dokumentationen und Spezifikationen (Technical Requirements) unterstützen.
  5. Verfügbarkeit und Unterbrechung der Dienstleistung
    1. Im Rahmen ihres Einflussbereiches und ihrer Möglichkeiten wird die payoff Media AG alles daransetzen, die Verfügbarkeit der Dienstleistungen während den üblichen Handelszeiten der Märkte und Börsen, die von den betreffenden Dienstleistungen abgedeckt werden, aufrechtzuerhalten, ohne jedoch hierfür eine entsprechende Gewährleistung zu übernehmen. Die payoff Media AG behält sich jedoch das Recht vor, die Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen aus technischen Gründen vorübergehend ganz oder teilweise einzuschränken oder einzustellen. Insbesondere die Schaltung von Werbemitteln kann aus technischen oder organisatorischen Gründen ausbleiben, verschoben oder unterbrochen werden. In diesem Fall wird die nicht angezeigte Werbebuchung auf den nächsten Monat verschoben.
    2. Die payoff Media AG ist ausserdem berechtigt, ihre Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung zu unterbrechen bzw. einzustellen, wenn der Kunde gegen anwendbares Recht, eine Bestimmung dieser AGB, des Vertrages oder der «Besonderen Bedingungen» verstösst, insbesondere wenn er die Abonnementsgebühren nicht fristgerecht bezahlt oder die Finanzinformationen vertragswidrig oder widerrechtlich nutzt und diesen Verstoss nicht innert 5 Kalendertagen ab mündlicher oder schriftlicher Abmahnung behebt. Mündliche Abmahnungen werden schriftlich bestätigt, wobei eine Abmahnung per E-Mail ausreichend ist. Kann der Verstoss nicht innert vorgenannter Frist behoben werden, hat die payoff Media AG das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Weitergehende Ansprüche und Rechte der payoff Media AG, insbesondere das Kündigungsrecht gemäss Ziff. 15.4, bleiben vorbehalten. Die payoff Media AG wird die unterbrochenen Dienstleistungen wieder aufnehmen, wenn sichergestellt ist, dass der Kunde sich erneut rechtskonform und/oder vertragskonform verhält.
  6. Vergütung
    1. Die Vergütung für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der payoff Media AG sind im Vertrag bzw. in der Buchungsvereinbarung festgelegt und versteht sich in Schweizer Franken exklusiv Mehrwertsteuer. Die payoff Media AG behält sich die jederzeitige Änderung der Preise (inkl. Preisstruktur) gemäss Ziff. 16.1 vor.
    2. Der Kunde trägt alle Steuern, Gebühren und Kosten, die in Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung des Vertrages anfallen (insbesondere Börsengebühren, Fernmeldegebühren, Installations- und Anschlusskosten, etc.).
    3. Die payoff Media AG behält sich das Recht vor, sämtliche Vergütungen jeweils per 1. Januar der Jahresteuerung gemäss dem schweizerischen Landesindex der Konsumentenpreise (Index) anzupassen. Die Anpassung ist jeweils begrenzt auf 3 Prozent pro Jahr. Grundlage für die Anpassung ist die prozentuale Erhöhung des Indexes für Konsumentenpreise im Vergleich zum Indexstand gemäss Vertrag bzw. gemäss der letzten Preiserhöhung. Referenzindex bildet dabei jeweils der Index im September des laufenden Jahres. Der Preisanpassung gemäss dieser Ziffer unterliegen auch Verträge mit mehrjähriger fester Laufzeit sowie Verträge mit Pauschalgebühren. Die Preisanpassung gemäss dieser Ziffer bedarf nicht der Einhaltung der in Ziff. 16.1 vorgesehenen Frist und berechtigt den Kunden nicht zur ausserordentlichen Kündigung des Vertrages. Weitergehende Preisanpassungen sind nur zulässig gemäss Ziff. 16.1.
  7. Zahlungskonditionen
    1. Die payoff Media AG stellt dem Kunden monatlich Rechnung, sofern nichts Abweichendes im Vertrag vereinbart wird.
    2. Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind die Rechnungen durch den Kunden innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Die payoff Media AG behält sich vor, jederzeit entgegen der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist die Dienstleistung nur gegen Vorauszahlung zu erbringen.
    3. Eine Verrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Retentionsrechten an Hard- und Software sowie an anderen im Eigentum der payoff Media AG stehenden Objekte ist ausgeschlossen.
    4. Nutzt der Kunde eine Agentur zur Abrechnung oder Abwicklung, so trägt er die daraus entstehenden Kosten selbst.
    5. Erfolgt die Zahlung nicht vertragsgemäss, so gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. In diesem Fall ist die payoff Media AG berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
    6. Befindet sich derselbe Kunde mit der Zahlung mehrerer Rechnungen in Verzug, wird zunächst die jeweils ältere Schuld getilgt.
    7. Befindet sich der Kunde mit mindestens einer Zahlung für eine (Teil-)Dienstleistung in Verzug, so ist die payoff Media AG berechtigt, weitere gleichartige Dienstleistungen so lange auszusetzen, bis die offenstehenden Rechnungen vollumfänglich beglichen sind.
  8. Audit
    1. Die payoff Media AG ist berechtigt, zur Überprüfung der vertragskonformen Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden bzw. der Richtigkeit allfälliger, vom Kunden bekannt zu gebender Informationen einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer für ein Audit beim Kunden beizuziehen, und der Kunde ist diesem gegenüber verpflichtet, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Zugang zu allen in Frage kommenden Räumlichkeiten zu gewähren. Der Wirtschaftsprüfer wird dabei auf Wunsch des Kunden eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen. Dieses Audit-Recht bleibt während 3 Jahren nach Vertragsbeendigung bestehen.
  9. Beizug Dritter
    1. Die payoff Media AG ist berechtigt, für die Erfüllung ihrer aus dem Vertrag erwachsenden Pflichten Dritte beizuziehen.
  10. Geheimhaltung
    1. Jede Partei ist zur strikten Geheimhaltung der ihr im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Vertrages bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnissen des anderen verpflichtet, soweit der Vertrag selber oder die vorliegenden AGB nicht ausdrücklich die Verwendung solcher Kenntnisse gestatten. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Vertrages fort.
  11. Gewährleistung
    1. Die payoff Media AG schliesst soweit gesetzlich zulässig jede Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit, Verfügbarkeit, Vollständigkeit oder Zweckmässigkeit der von ihr gelieferten Finanzinformationen und erbrachten Dienstleistungen aus. 
    2. Dies gilt insbesondere für Daten, welche die payoff Media AG von Dritten bezieht. Erkennt die payoff Media AG, dass die gelieferten Finanzinformationen unrichtig oder unvollständig sind, informiert sie den Kunden und liefert auf Wunsch des Kunden und im Rahmen ihrer Möglichkeiten die richtigen Daten nach, ohne zur anteilsmässigen Rückerstattung von Vergütungen verpflichtet zu sein.
    3. Der Kunde ist im Falle von Leistungsstörungen, Verzögerungen, Verspätungen, Teillieferungen usw. nicht zum vorzeitigen Vertragsrücktritt berechtigt.
  12. Höhere Gewalt
    1. Sollte die payoff Media AG ihren Pflichten aus dem Vertrag aufgrund eines Hindernisses, welches ausserhalb ihrer Kontrolle liegt und welches zur Zeit des Vertragsabschlusses weder vorhergesehen noch verhindert werden konnte, wie beispielsweise Streiks, Krieg, Feuer, Fluten, Embargos, Pandemien, Epidemien, Erdbeben oder ähnliche Fälle, nicht nachkommen können, so hat sie den Vertrag nicht verletzt.
    2. Falls die payoff Media AG der Auffassung ist, ein solches die Vertragserfüllung beeinträchtigendes Hindernis sei eingetreten, so ist sie zur sofortigen Benachrichtigung des Kunden verpflichtet, wobei sie über die Einzelheiten dieses Hindernisses, insbesondere über dessen Dauer und Einfluss auf die Erfüllung der Vertragspflichten, zu orientieren hat.
    3. Wenn ein solches die Vertragserfüllung beeinträchtigendes Hindernis länger als drei Monate dauert, kann jede Partei ohne Fristansetzung vom Vertrag zurücktreten.
  13. Haftung
    1. Die payoff Media AG haftet ausschliesslich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüberhinausgehende Haftung, insbesondere die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie die Haftung für Hilfspersonen und Substituten, wird soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen bzw. ausgeschlossen.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, die payoff Media AG bzw. deren Datenlieferanten hinsichtlich sämtlicher Ansprüche und Schäden, welche aus bzw. auf Grund der kundenseitigen Nutzung der Dienstleistungen entgegen den vorliegenden AGB entstehen, schadlos zu halten.
    3. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, seinen Nutzern mitzuteilen, dass diesen kein Regressanspruch gegenüber der payoff Media AG oder gegen deren Datenlieferanten zusteht.
  14. Immaterialgüterrechte und Eigentumsrechte
    1. Der Kunde anerkennt, dass sämtliche Immaterialgüterrechte, insbesondere Urheberrechte, Marken, Patente, Waren- und Dienstleistungszeichen, Handelsnamen sowie alle anderen gewerblichen Schutz- und Eigentumsrechte, die in Zusammenhang mit den Dienstleistungen, Systemen und der Hard- und Software, unabhängig davon, ob sie in einem Register eingetragen sind oder nicht, im Eigentum der payoff Media AG und/oder des jeweiligen Datenlieferanten stehen. Dem Kunden werden, sofern nicht gesondert vereinbart, keinerlei Immaterialgüterrechte oder andere Eigentumsrechte an den Dienstleistungen, Systemen und der Hard- und Software eingeräumt.
    2. Der Kunde verpflichtet sich und sichert zu, dass er während wie auch nach Beendigung des Vertrags ohne schriftliche Zustimmung der payoff Media AG die Rechte gemäss Ziffer 14.1 weder selbst verwendet oder nutzt noch sonst wie verwertet. Stellt er eine Gefährdung dieser Rechte fest, so hat er dies der payoff Media AG umgehend mitzuteilen.
  15. Vertragsdauer und Kündigung
    1. Der Vertrag tritt mit rechtsgültiger Unterzeichnung in Kraft.
    2. Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart wird, sind die Verträge mit der payoff Media AG auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und können mit einer Frist von drei Monaten, frühestens nach sechs Monaten Vertragslaufzeit, auf Ende eines jeden Monats mittels eingeschriebenem Brief gekündigt werden. Vorbehalten bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund und die Kündigung gemäss Ziff. 16.1, wobei der Kunde bei Preiserhöhungen nur zur Kündigung derjenigen Dienstleistung(en) berechtigt ist, für welche die Vergütung erhöht wurde(n). 
    3. Eine Verletzung der AGB, von «Besonderen Bedingungen» oder von Bestimmungen des Vertrages, insbesondere die nicht fristgerechte Bezahlung der Rechnungen berechtigt die payoff Media AG, einen Vertrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu kündigen, wenn der Kunde diesen Verstoss nicht innert 5 Kalendertagen ab mündlicher oder schriftlicher Abmahnung behebt. Mündliche Abmahnungen werden schriftlich bestätigt, wobei eine Abmahnung per E-Mail ausreichend ist. Der Anspruch auf die Vergütung für das laufende Kalenderjahr bleibt der payoff Media AG in diesem Falle gewahrt.
    4. Für den Fall einer Fusion, Übernahme oder sonstiger Rechtsnachfolge des Kunden ist die payoff Media AG berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats aufzulösen. Zuviel bezahlte Vergütungen werden pro rata temporis zurückbezahlt.
  16. Änderungen des Vertrages, der AGB und der Preislisten
    1. Die payoff Media AG hat dem Kunden Änderungen des Vertrages, der AGB, von «Besonderen Bedingungen», der geltenden Preise bzw. Preisstrukturen spätestens drei Monate vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder auf elektronischem Wege (z.B. in Form einer entsprechenden Mitteilung innerhalb der Dienstleistung) mitzuteilen. Der Kunde hat daraufhin das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung mit eingeschriebenem Brief zu kündigen. 
    2. Bei erfolgter Kündigung gemäss Ziffer 16.1 werden dem Kunden zu viel bezahlte Gebühren zurückerstattet. Erfolgt keine Kündigung, so gilt der Vertrag unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen weiter.
  17. Abtretung
    1. Die payoff Media AG behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit dem Vertrag entstandenen fälligen Forderungen gegenüber dem Kunden einschliesslich etwaiger fälliger Teilzahlungsraten und Verzugszinsen an Dritte abzutreten oder zu verpfänden. Eine Änderung dieser Verpflichtung bedarf ihrerseits zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Vereinbarung.
    2. Die payoff Media AG ist zudem berechtigt, einzelne Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden auf einen Dritten zu übertragen. Der Kunde ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der payoff Media AG berechtigt Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen. Vorbehalten bleibt Ziffer 15.4.
  18. Schlussbestimmungen
    1. Sämtliche Mitteilungen der payoff Media AG an den Kunden erfolgen an die im Vertrag enthaltene bzw. an dessen letzte der payoff Media AG mitgeteilte Adresse. Adressänderungen sind der payoff Media AG mitzuteilen.
    2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der AGB, der «Besonderen Bedingungen» sowie allfälliger weiterer Verträge zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder Bedingungen unwirksam sein oder werden, so soll dies deren Wirksamkeit insgesamt nicht berühren. Die unwirksame Bestimmung soll vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine Regel ersetzt werden, die den von den Parteien erkennbar verfolgten, wirtschaftlichen Zwecken möglichst nahekommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung allfälliger Vertragslücken. 
  19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    1. Die Rechtsbeziehungen des Kunden mit der payoff Media AG unterstehen schweizerischem Recht. Die Anwendung der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
    2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist Zürich 1. Für Kunden mit Sitz im Ausland gilt der Gerichtsstand als Betreibungsort.