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payoff Danielle Reischuk ist Senior ETFs & ETPs Sales Manager bei SIX Swiss Exchange. Interviews

Neue Regularien für Krypto-Assets: Anlegerschutz und Markteffizienz im Fokus

27.03.2024 5 Min.
  • Serge Nussbaumer
    Chefredaktor

SIX führt neue Regularien ein, welche die Zulassungskriterien für Krypto-Assets definieren. Weshalb braucht es neue Leitlinien?
Aktuell enthält das Rundschreiben Nr. 3[1] von SIX Exchange Regulation die Anforderungen an Kryptowährungen als Basiswert für strukturierte Produkte und ETPs, definiert als besicherte Forderungsrechte. Ab dem 1. April 2024 regeln die neu erlassene «Richtlinie betr. Krypto-Assets als Basiswert» und die beiden Zusatzreglemente für die Kotierung von Derivaten (ZRD) bzw. ETPs (ZRETP) die diesbezüglichen Anforderungen. 

Unsere Anfänge wurzeln im Jahr 2016, als das erste Produkt auf Bitcoin an der Schweizer Börse in den Handel kam. Basierend auf unserer achtjährigen Erfahrung sind wir überzeugt, dass die neu eingeführte «Richtlinie Krypto-Assets als Basiswerte» die Kotierung von Produkten mit Krypto-Assets als Basiswert attraktiver gestaltet und den sich ändernden Marktanforderungen sowie technischen Innovationen Rechnung trägt. Wir sind zuversichtlich, dass diese Neuerungen das Vertrauen der Anleger in Produkte mit Kryptowährungen als Basiswert fördern.

Welche Kryptowährungen sind gemäss «Richtline betr. Krypto-Assets als Basiswert» zulässig?
Zulässige Krypto-Assets müssen weiterhin grundlegende Kriterien aus dem Rundschreiben Nr. 3 erfüllen. Neu erlauben die Regularien als Basiswert auch Token, im Sinne von Einheiten eines Projekts, die oft im Rahmen eines Initial Coin-Offerings ausgegeben werden. Ausgeschlossen bleiben Krypto-Assets, die private und anonyme Blockchain-Transaktionen ermöglichen (Privacy-Coins), sowie Stable-Coins. Ebenfalls ausgeschlossen bleiben Anlage-Token oder hybride Anlage-Token[2], da diese Anteile an Realwerten, Unternehmen oder Ertragsströmen darstellen und Anlage-Token dementsprechend in ihrer wirtschaftlichen Funktion analog zu Aktien, Anleihen oder Derivaten zu werten sind.

Rechnen Sie nun mit der Zulassung von mehreren Dutzend Krypto-Assets?
Zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Kotierung muss ein zukünftiges Krypto-Asset kumuliert eine Marktkapitalisierung von mindestens 500 Millionen US-Dollar sowie eine durchschnittliche tägliche Liquidität von mindestens 50 Millionen US-Dollar in den letzten 30 Kalendertagen aufweisen und über eine Handelsgeschichte von mindestens 180 Tagen verfügen.

Was bedeutet das in Bezug auf die Praxis? Unter Einbezug der vorgängig erläuterten Anforderungen an Krypto-Assets umfasst das Universum der zukünftig zulässigen Basiswerte aktuell mehr als 100 Kryptowährungen. 

Welche Änderungen bringen die neuen Regularien für ETP-Emittenten?
Die Anforderungen an die Besicherung von Krypto ETPs, definiert als besicherte Forderungsrechte mit Kryptowährungen als Basiswert, sollen den Risiken im Bereich von Kryptowährungen ausreichend Rechnung tragen. Entsprechend verlangt die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA, dass ausschliesslich ETP kotiert werden, welche die Anforderungen von Art. 70 FIDLEG erfüllen. Mit anderen Worten unterliegen Emittenten von Krypto ETPs künftig denselben prudenziellen Anforderungen wie Anbieter von strukturierten Produkten. 

Sind Verwahrer von Krypto ETPs ebenfalls von Änderungen betroffen?
Die Besicherung bildet eine notwendige Voraussetzung zur Kotierung von ETPs an der Schweizer Börse. Sie spielt insbesondere deshalb eine zentrale Rolle, weil weder die bisherigen noch die zukünftigen Kotierungsregularien für ETPs voraussetzen, dass der Emittent als Bank, Versicherung, Wertpapierhaus oder unter gleichwertiger Regulierung im Ausland beaufsichtigt ist. 

Um die Besicherungsstruktur zu stärken, verlangen die revidierten Regularien (ZRETP), dass im Falle eines nicht-regulierten Krypto ETP Emittenten der Verwahrer der als Sicherheit dienenden Krypto-Assets einer prudenziellen Aufsicht untersteht[3]. Dadurch wird sichergestellt, dass bei der Emission von Krypto ETPs stets ein reguliertes Institut beteiligt ist, sei es als Emittent, Garant oder Verwahrer.

Betreffen die Änderungen auch Anbieter von strukturierten Produkten?
Ja, zusätzliche regulatorische Anforderungen betreffend die Ausgestaltung von Krypto Produkten im Hinblick auf Rückgaberechte, Suspendierung vom Handel und Risiko-Offenlegung schlagen sich im jeweiligen Prospekt der Emittenten von Krypto ETPs und Krypto strukturierten Produkten nieder. 

Gelten die neuen Anforderungen auch für bereits kotierte Produkte?
Bereits bei SIX Swiss Exchange kotierte ETPs und strukturierte Produkte mit Krypto-Assets als Basiswert bleiben kotiert. Emittenten von solchen Produkten, die bereits vor Inkrafttreten der «Richtlinie Krypto-Assets als Basiswerte» kotiert waren, müssen die neuen regulatorischen Anforderungen innerhalb einer Übergangsfrist von 6 Monaten implementieren, also bis zum 1. Oktober 2024. 

Inwiefern tragen die neuen Regularien zum Schutz von Investoren bei?
Der Anlegerschutz steht im Zentrum. So sehen die revidierten Regularien Bestimmungen betreffend erhöhte regulatorische Anforderungen an Herausgeber sowie Verwahrer von ETPs mit Kryptowährungen als Basiswert vor. Ferner führen die revidierten Regelwerke erweitere Informationspflichten im Prospekt von Produkten mit Krypto-Assets als Basiswert ein, mit dem Zweck, Investoren verstärkt zu schützen. Zudem übernimmt SIX die Überwachungspflichten hinsichtlich der zugelassenen Kryptowährungen, um einen transparenten, fairen, regulierten Handel darauf basierender Produkte zu garantieren und Anleger mitunter bestmöglich vor Marktmanipulation oder Liquiditätsverfälschung zu schützen.

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[1] www.ser-ag.com/dam/downloads/regulation/listing/circulars/cir3-de.pdf
[2] Basierend auf den FINMA ICO-Richtlinien vom Februar 2018
[3] In Form von: Bank gemäss Bucheffektengesetzes (BEG) oder Wertpapierfirma gemäss Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) oder Fondsleitung gemäss Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) oder DKT-Handelssystem gemäss Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) oder Personen (FinTech-Bewilligung) gemäss Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)

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Danielle Reischuk
Senior ETFs & ETPs Sales Manager

Danielle Reischuk ist Senior ETFs & ETPs Sales Manager bei SIX Swiss Exchange. Sie stiess 2011 zur Schweizer Börse. In ihrer Rolle verantwortet sie die globale Akquisition neuer Produktemittenten im Bereich ETFs & ETPs von Europa bis Asien. Weiter betreut sie bestehende Fondskunden und -händler an der Schweizer Börse und ist zuständig für den Ausbau der Fonds-Produktsegmente. Darüber hinaus fördert und prägt Danielle Reischuk die Pionierrolle der Schweizer Börse beim Handel von Krypto-Produkten.

etfstream.com ernannte Danielle Reischuk 2020 zu den Top-30 Beeinflussern der europäischen ETF-Industrie. 2014 lancierte sie das Women in ETFs Zurich Chapter, dem sie als Co-Head vorsteht. Diese Initiative fördert Austausch sowie Vernetzung von Frauen in der Finanzbrache. 

Danielle Reischuk besitzt ein lic. Phil. I der Universität Zürich und spricht fünf Sprachen fliessend.

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