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Volle Kraft zurück oder erstmal halbe Kraft oder…

01.09.2025 6 Min.
  • Thomas Wulf

.. wie die EU-Kommission sich seit Anfang des Jahres an sinnhafter Deregulierung versucht.

In Brüssel zeigt sich dieser Tage wieder einmal, warum EU-Beamte so gut bezahlt werden. Natürlich kommt es bei solchen Vergleichen immer auf die herangezogenen Referenzwerte an – und da sei auch gleich gesagt: mit den Zürcher Gehältern im Bankensektor können sie es nicht aufnehmen. Aber im Vergleich der Funktionärsaläre auf nationaler Ebene der EU-Staaten steht man nicht schlecht da. Im Brutto fällt es, zumindest ausserhalb Osteuropas, noch nicht unbedingt auf, aber das tut es dann vor allem im Netto. Bis auf eine Abgabe von 10% verbleibt nämlich alles, um diverse Zuschläge vermehrt, beim Empfänger – weitere nationale Steuern werden nicht gezahlt. Wer kein Beamter ist, sondern nur zeitbeschäftigt, hat es nicht so dicke aber, vor allem verglichen mit den belgischen Durchschnittslöhnen, immer noch reichlich. All das hat allerdings auch seinen Preis. Für viele Mitarbeiter der EU-Kommission bestand dieser im laufenden Jahr in der Streichung des Sommerurlaubs. Grund dafür sind nicht nur die über Juli und August gelaufenen Zollverhandlungen mit den USA, sondern vor allem die grossen Versprechen dahingehend, dass man nun die EU endlich von ihrer bislang auf Dauer gepachteten Spitzenposition im globalen Regulierungswettbewerb herunterholen werde.

Eindrücklich tönte es zum Jahresauftakt – mit der neuen EU-Kommission unter (ihrer alten) Vorsitzenden Von der Leyen würde alles anders werden: Deregulierung, strategische Autonomie, globale Wettbewerbs- und Verteidigungsfähigkeit seien das Gebot der Stunde. Keine Rede der neu oder wieder angetretenen Kommissare ohne Kommentare, dass man die Zeichen der Zeit verstanden habe und nun der Welt zeigen werde, dass man auch ausserhalb des Regelerfindens globale Führungsqualität hat.

Die anwesenden Brüssler Wirtschaftsvertreter begannen, vorsichtig aufzuatmen und auf einen sicher langwierigen aber doch stetigen Kurswechsel im Maschinenraum der EU-Kommission zu hoffen. Momentan allerdings halten alle noch eher den Atem an und schauen, ob den vielen Worten denn auch Taten folgen. 

Testfall dafür ist das sogenannte Omnibus-Paket. Selbiges hat nichts mit der Wiedereinführung von Postbussen in den Alpentälern der EU-Staaten zu tun. Es bezieht sich vielmehr auf einen über Dutzende Rechtsakte verstreuten Regelungskanon an Aufklärungs-, Offenlegungs-, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten kafkaesken Ausmasses im Umweltbereich, das die Kommission (samt nationaler Regierungen und vieler williger Parlamentarier, sei angemerkt) in der ersten Amtzeit von Frau von der Leyen losgetreten hatte. Die massiven Auswirkungen dieses babylonischen Konstruktes an halb ausgegorenen und in sich widersprüchlichen Regelungen blieben wohl selbst den sachkundigen Beamten verborgen. Letzerer Punkt ist allerdings etwas umstritten. Hartnäckig hält sich der Verdacht, dass eine vor allem sich selbst treubleibende Schar ideologiefester Hardliner unter den europäischen Funktionären genau diese massiven Aufklärungs- und Berichtspflichten über alle Industriesektoren hinweg wollte, um den vermeintlich noch nicht hinreichend zur Einsicht gekommenen Industriekapitänen in Sachen Klima auf die Sprünge zu helfen. Getreu dem Prinzip – der Zweck heiligt die Mittel. Wie dem auch war, das Mass war jedenfalls voll. Frau Von der Leyen drohte man nicht nur von deutscher konservativer Seite mit dem Entzug des parteipolitischen Wohlwollens, sollte sie dem Treiben nicht bald nach ihrer Wiedereinsetzung ein Ende setzen. Dem Augenschein nach kam die Botschaft denn auch an. Sofort nach Amtantritt war die Kommission zumindest erkennbar um Aktionismus bemüht. Mangels alternativer Erfahrung tat sie das natürlich auf die ihr typische Weise. Ihre unzähligen Experten zerbrechen sich nun seit Januar den Kopf darüber, wie man als wettbewerbshindernd identifizierte Einzelregeln durch bessere Vorschriften ersetzen kann. Pragmatische Streichungen sind aber eher das letzte Mittel, lieber verschiebt man das Datum des Inkrafttretens oder dokert am Geltungsbereich herum. Letzeres führt dann wenigstens zu einer (wie üblich noch von Rat und Parlament zu bestätigenden) Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen von den ärgsten Berichtspflichten beim Einkauf in Übersee. 

Schnell wurde klar: die Vereinfachung von Gesetzen ist zwar gerne und lautstark gewollt – aber eben in der Sache dann so einfach doch nicht. 

Absehbar werden die Beamten auch ausserhalb des Umweltrechts stets auf dem schmalen Grat wandern, der da besteht zwischen politischem Druck nach schnellen Erfolgen bei der Deregulierung einerseits und der andererseits stets lauernden Gefahr, dass mit heisser Nadel gestrickte Vereinfachungsregeln schon bestehende hochkomplexe und unausgegorene Vorschriften noch unpassender und realitätsfremder machen. Derweil wartet alles auf Ergebnisse. Die Sachbearbeiter selbst werden von Lobbyisten mit sachdienlichen wie anderweitigen Vorschlägen geradezu bombardiert und das Brüssler Beamtensalär scheint momentan eher Schmerzensgeld.

Bei allem Verständnis für die Schwierigkeit, den Kurs des Brüssler Supertankers zügig zu ändern, bleibt dennoch das Gefühl, dass der zur Schau gestellte derzeitige Aktionismus am Grundübel vorbeigeht. Die Vielzahl der auf dem Tisch liegenden Vorschriften, egal ob sie nun bereits erlassen wurden, sich wie die «Retail Investment Strategy» (RIS) mitten im Rechtssetzungsverfahren befinden oder gerade erst auf dem Reissbrett entworfen werden, sind letztlich viel zu oft Ausdruck einer Geisteshaltung, die (!) es zu ändern gilt. Der binationale ehemalige Ministerpräsident David Mc Allister, heute Mitglied des Europäischen Parlaments brachte des Problem kürzlich auf den Punkt mit dem Satz: «We need a paradigm and mindset shift at the EU Commission.» Gemeint ist die Notwendigkeit, nicht nur pauschal zu hinterfragen, ob die Kosten dem Nutzen einer neuen Regelungsidee angemessen sind. Vielmehr sollte die Kommission eine Stufe vorher ansetzen und ihren primären Daseinszweck hinterfragen. Dieser darf eben nicht mehr vorrangig in der Abfassung von Regelungen bestehen. Die Kommission sollte ihren Beamtenapparat vielmehr darauf trimmen, die vertraglichen Ermächtigungen restriktiv zu interpretieren (Subsidiaritätsprinzip), wie es ursprünglich auch gewollt war. Statt neue Regeln zu schaffen, sollte sie die bestehenden Regeln, von denen viele sinnvoll sind, konsequent umsetzen und vertragswidrige Binnenmarkthindernisse in den Nationalstaaten abbauen.

Gerade der Finanzdienstleistungsbereich krankt massiv an solchen Mängeln. Da wird etwa die grenzüberschreitende Nutzung von Wertpapierprospekten, die schon durch eine Aufsicht genehmigt wurden, mit Hilfe nationaler Marketingvorschriften in anderen Ländern gezielt torpediert, oder es werden Vorschriften erlassen, die gerade in der Diskussion befindlichen europäischen Regeln offen zuwiderlaufen oder mit Anlegerschutz begründete Initativen gestartet, die in keinem anderen Mitgliedsland Unterstützung finden. Um all solche Hindernisse, die grenzübergreifenden Wettbewerb blockieren, könnte sich die Kommission eigentlich gut kümmern. Statt dessen wird noch allzuoft nach dem Stein des Weisen in Form der goldenen Regel gesucht, die allumfassend für alle Staaten alles zu einem bestimmten Problembereich regelt. Genannt sei nur die fixe Idee europäischer Benchmarks für die Werthaltigkeit von Finanzprodukten, bei denen man in der schon genannten RIS die für Investoren enorm relevanten steuerlichen Aspekte ausser Acht liess, was die ganze Übung natürlich umgehend gegenstandslos machte. Schauen wir daher gespannt auf das Ende der Sommerpause. Neue Vorschläge zur RIS werden Ende September erwartet. 

Es grüsst aus Brüssel, wie immer zuversichtlich und optimistisch, 

Ihr Thomas Wulf   

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